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KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act nachweisen: so gehst du vor

Art. 4 des AI Act verlangt von Unternehmen, den Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen. Das gilt seit der Neufassung im Juli 2026. So baust du die Kompetenz auf und dokumentierst sie.

Von expertree academyVeröffentlicht am

Wer im Unternehmen KI einsetzt, ob als Chatbot, Schreibassistent oder in einer Fachanwendung, muss sich um die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten kümmern. So regelt es Art. 4 des AI Act. Der Digital Omnibus hat die Vorschrift im Juli 2026 neu gefasst: Sie ist weicher formuliert, aber nicht entfallen.

Diese Seite zeigt, was Art. 4 heute verlangt, was das Gesetz offenlässt und wie du die KI-Kompetenz in deinem Unternehmen so aufbaust, dass du sie belegen kannst. Den größeren Rahmen findest du in der Wissenswelt KI und AI Act.

Was Art. 4 verlangt

Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit dem 27. Juli 2026) gilt sinngemäß:

  • Adressaten sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Das sind die meisten Unternehmen, die KI nutzen.
  • Pflicht: Sie ergreifen Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen fördern, die in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung der Systeme zu tun haben. Dazu zählen auch externe Dienstleister und Freiberufler.
  • Zu berücksichtigen sind technische Vorkenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, der Einsatzkontext und die Personen oder Gruppen, bei denen das System eingesetzt wird.
  • Grenze: Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person muss das Unternehmen nicht garantieren.
  • Unterstützung: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen und fördern diese Bemühungen, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf der zentralen Informationsplattform zum AI Act.

Art. 4 gehört zu Kapitel I des AI Act, das schon seit dem 2. Februar 2025 gilt.

Muss ich KI-Kompetenz zertifizieren lassen?

Nein. Art. 4 schreibt weder ein Zertifikat noch ein bestimmtes Schulungsformat oder Nachweisformat vor. Gefordert sind Maßnahmen, die zu Rolle, Vorwissen und Einsatz passen. Ein Nachweis ist deshalb keine Urkunde, sondern eine nachvollziehbare Dokumentation dessen, was du getan hast und warum. Das ist eine praktische Folgerung aus dem Gesetzestext, keine Vorgabe aus ihm.

So baust du KI-Kompetenz auf und belegst sie

Bewährt hat sich ein schlankes, dokumentiertes Vorgehen:

  1. Überblick schaffen: Welche KI-Systeme setzt ihr ein, auch Standardwerkzeuge und Funktionen in bestehender Software? Wer nutzt sie wofür, und bei welchen Personen oder Gruppen wirken die Ergebnisse?
  2. Zielgruppen bilden: Wer braucht Grundlagen (alle Nutzenden), wer Vertiefung (Verantwortliche, Einkauf, IT, Datenschutz, Recht)? Berücksichtige Vorwissen und Einsatzkontext, wie es Art. 4 verlangt.
  3. Maßnahmen festlegen: Schulungen passend zu Rolle und Risiko, klare Regeln für den KI-Einsatz (etwa zu vertraulichen Daten und zur Prüfung von Ergebnissen), Ansprechpersonen für Fragen.
  4. Durchführen und dokumentieren: Wer wurde wann mit welchen Inhalten geschult? Teilnahmebestätigungen, Agenda, interne Richtlinie und Verteiler sammeln.
  5. Aktuell halten: Bei neuen KI-Systemen, neuen Rollen oder neuen Regeln nachziehen und das Vorgehen regelmäßig prüfen.

Checkliste für die Dokumentation

  • Übersicht der eingesetzten KI-Systeme und ihrer Nutzer
  • Festlegung der Zielgruppen und des jeweiligen Bedarfs
  • Beschreibung der Maßnahmen (Schulungen, Richtlinie, Unterstützungsangebote)
  • Nachweise der Durchführung (Datum, Teilnehmende, Inhalte)
  • Verantwortliche Person für Pflege und Aktualisierung
  • Datum der letzten Überprüfung

Hinweis: Dieser Überblick dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

KI-Schulung: AI Act und KI-Kompetenz

Zwei Tage zu KI-Grundlagen, AI Act, Risikobewertung und KI-Managementsystem für Fach- und Führungskräfte. Die Schulung ist eine mögliche Maßnahme, um KI-Kompetenz aufzubauen. Auf Anfrage, auch als Inhouse-Schulung.

Häufige Fragen zur KI-Kompetenz nach Art. 4

Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur ChatGPT, Copilot oder ähnliche Werkzeuge nutzen?

Ja, sobald ihr ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung einsetzt, seid ihr Betreiber. Art. 4 unterscheidet nicht nach Risikoklasse. Der Aufwand richtet sich aber nach Einsatzkontext und Vorwissen der Beteiligten: Für den gelegentlichen Einsatz eines Schreibassistenten braucht es weniger als für KI in Personalentscheidungen.

Müssen alle Beschäftigten dieselbe Schulung besuchen?

Nein. Art. 4 verlangt kein bestimmtes Kompetenzniveau je Person, sondern Maßnahmen, die zu Vorwissen, Rolle und Einsatzkontext passen. Eine abgestufte Planung mit Grundlagen für alle und Vertiefung für Verantwortliche ist sinnvoll.

Gilt die Pflicht auch für externe Dienstleister und Freiberufler?

Der Text nennt neben dem eigenen Personal andere Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit dem Betrieb und der Nutzung der KI-Systeme befasst sind. Externe, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten, gehören damit in deine Planung.

Reicht eine einmalige Schulung?

Der Gesetzestext nennt keinen Turnus. In der Praxis ist ein einmaliger Termin riskant, weil sich Systeme, Rollen und Regeln ändern. Plane Auffrischungen und Schulungen bei neuen KI-Systemen oder Aufgaben ein und halte das fest.

Wer hilft bei der Umsetzung?

Nach Art. 4 Absatz 2 unterstützen und fördern Kommission und Mitgliedstaaten die Bemühungen der Unternehmen, besonders von KMU. Die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf der zentralen Informationsplattform zum AI Act. Daneben gibt es Schulungsanbieter wie die expertree academy, die den Aufbau von KI-Kompetenz begleiten.

Quellen

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