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expertree academy – zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der expertree academy GmbH

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der expertree academy GmbH (Anschrift siehe Impressum; nachfolgend „expertree“) und ihren Kunden über offene Schulungen, Inhouse-Schulungen, Prüfungen und Prüfungsgutscheine sowie Zusatzprodukte (z. B. Bücher und Unterlagen).

(2) Das Angebot von expertree richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Selbstständige und Freiberufler können buchen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt expertree nicht. Bei der Online-Buchung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.

(3) „Kunde“ ist der Vertragspartner von expertree. „Buchende“ sind die Personen, die für den Kunden bestellen. „Teilnehmende“ sind die vom Kunden angemeldeten Personen.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn expertree ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, etwa Inhouse-Angebote oder Rahmenvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Schulungen und Terminen auf der Website ist kein verbindliches Angebot.

(2) Mit der Buchung über die Website, per E-Mail oder schriftlich gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung nach einer Online-Buchung ist noch keine Annahme.

(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von expertree in Textform (in der Regel per E-Mail) zustande. Buchungen auf Rechnung prüft expertree vorab; die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags.

(4) Ist ein Termin ausgebucht, kann expertree Teilnehmende auf eine Warteliste setzen. Ein Vertrag über den Platz kommt erst mit der Bestätigung durch expertree zustande.

(5) Angebote, die über die Website als PDF erstellt werden, sind unverbindlich und reservieren keinen Platz.

(6) Bei Inhouse-Schulungen kommt der Vertrag durch die Annahme des individuellen Angebots von expertree in Textform zustande.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Prüfungsgebühren und Zusatzprodukte sind nur enthalten, wenn sie dort als enthalten ausgewiesen oder zusätzlich gebucht sind.

(3) expertree stellt die Rechnung nach der Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, spätestens jedoch zum Beginn der Schulung. Maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt.

(4) Rabatt- und Gutscheincodes gelten nach ihren jeweiligen Bedingungen. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind sie nicht miteinander kombinierbar und nicht in bar auszahlbar.

(5) Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden trägt der Kunde.

§ 4 Ersatzteilnehmende und Umbuchung

(1) Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulung jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson benennen. Die Benennung erfolgt durch die Buchenden in Textform oder – soweit angeboten – im campus. Teilnehmende selbst können keine Ersatzperson benennen.

(2) Eine Umbuchung der Teilnahme auf einen anderen Termin derselben Schulung ist grundsätzlich kostenfrei möglich, soweit dort Plätze frei sind. Die Umbuchung beantragen die Buchenden in Textform bei expertree. Teilnehmende selbst können nicht umbuchen.

(3) expertree kann für eine Umbuchung eine Gebühr von 25 % des Netto-Schulungspreises der umgebuchten Teilnahme erheben, insbesondere wenn die Umbuchung weniger als 14 Tage vor Beginn der Schulung erfolgt oder die Durchführung des ursprünglichen Termins gefährdet. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang des Umbuchungswunsches bei expertree. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. Nach einer Absage durch expertree (§ 6 Abs. 4) ist die Umbuchung stets kostenfrei.

(4) Die Benennung einer Ersatzperson nach Abs. 1 bleibt jederzeit kostenfrei und gilt nicht als Umbuchung.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann gebuchte Teilnahmen an offenen Schulungen stornieren. Die Stornierung erklären die Buchenden in Textform (z. B. per E-Mail an academy@expertree.de) oder – soweit angeboten – im campus. Teilnehmende selbst können nicht stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei expertree.

(2) Bei einer Stornierung berechnet expertree folgende Gebühren auf den Netto-Schulungspreis der stornierten Teilnahme (Fristen in Kalendertagen vor dem ersten Schulungstag):

  • bis 28 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • 27 bis 14 Tage vor Beginn: 50 %
  • ab 13 Tagen vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %

(3) Mitgebuchte Prüfungsgutscheine und Zusatzprodukte der stornierten Teilnahme werden ohne Gebühr gutgeschrieben, soweit der Prüfungsgutschein noch nicht eingelöst und das Produkt noch nicht versandt ist.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass expertree kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Statt zu stornieren, kann der Kunde jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson benennen (§ 4 Abs. 1) oder die Teilnahme nach § 4 Abs. 2 und 3 auf einen anderen Termin umbuchen.

§ 6 Durchführung, Mindestteilnehmerzahl und Absage durch expertree

(1) Schulungen finden live online in Microsoft Teams oder vor Ort statt, wie in der Kursbeschreibung angegeben. Für Online-Schulungen sorgt der Kunde dafür, dass die Teilnehmenden über die nötige Technik verfügen (Rechner mit aktuellem Browser oder Teams-App, stabile Internetverbindung, Mikrofon bzw. Headset; Kamera empfohlen).

(2) Offene Schulungen setzen eine Mindestteilnehmerzahl voraus. expertree entscheidet spätestens 21 Tage vor Beginn über die Durchführung und kann eine Schulung bis zu diesem Zeitpunkt absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

(3) expertree kann eine Schulung außerdem absagen oder verschieben, wenn sie aus Gründen, die expertree nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann – etwa bei Erkrankung des Trainers ohne verfügbaren Ersatz oder bei höherer Gewalt. expertree informiert den Kunden unverzüglich.

(4) Sagt expertree eine Schulung ab, bietet expertree einen Alternativtermin an. Nimmt der Kunde diesen nicht an, erstattet expertree bereits gezahlte Entgelte für die abgesagte Schulung vollständig oder schreibt sie gut. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Stornokosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 11.

(5) expertree kann den Trainer wechseln und Ablauf oder Inhalte anpassen, soweit Lernziele und Gesamtzuschnitt der Schulung gewahrt bleiben und dies dem Kunden zumutbar ist.

(6) Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn sie an mindestens 80 % der Schulungszeit teilgenommen haben.

§ 7 Termingarantie

(1) Termine, die auf der Website als „Durchführung garantiert“ gekennzeichnet sind, finden unabhängig von der Zahl der Anmeldungen statt.

(2) Ausgenommen sind Ausfälle aus Gründen, die expertree nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt oder eine kurzfristige Erkrankung des Trainers ohne verfügbaren Ersatz. In diesem Fall gilt § 6 Abs. 4.

§ 8 Prüfungen und Prüfungsgutscheine

(1) Prüfungen bietet expertree als Prüfungsgutschein an, der zusammen mit einer Schulung oder einzeln gebucht werden kann. Ein Gutschein berechtigt zu genau einem Prüfungsversuch.

(2) Ein Prüfungsgutschein ist 12 Monate ab Buchung gültig. Innerhalb dieser Zeit wählen die Teilnehmenden den Prüfungszeitpunkt selbst; wurde der Gutschein zusammen mit einer Schulung gebucht, frühestens ab dem letzten Schulungstag. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein. Eine Verlängerung ist im Einzelfall aus Kulanz möglich.

(3) Die Prüfung findet online im campus statt. Dauer, Fragenzahl und Bestehensgrenze teilt expertree vorab im campus mit. Unerlaubte Hilfsmittel, die Hilfe Dritter und die Weitergabe von Prüfungsfragen sind untersagt; ein Verstoß kann dazu führen, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird.

(4) Während der Prüfung protokolliert expertree prüfungsrelevante Ereignisse wie Fenster- oder Tabwechsel (Integritätsprotokoll). Eine Kameraüberwachung findet nicht statt, ein Vollbildmodus wird nicht erzwungen. Ab fünf Fenster- oder Tabwechseln wird der Prüfungsversuch zur Überprüfung markiert. Ob ein Verstoß vorliegt, entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von expertree im Einzelfall; eine automatische Aberkennung findet nicht statt.

(5) Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“ und enthält den erreichten Prozentwert sowie eine Auswertung nach Themenbereichen. Lösungen gibt expertree nicht heraus. Nach bestandener Prüfung stellt expertree ein Zertifikat aus.

(6) Eine Wiederholung der Prüfung ist kostenpflichtig und erfordert einen neuen Prüfungsgutschein. Bricht eine Prüfung wegen einer technischen Störung im Verantwortungsbereich von expertree ab, erhalten die Teilnehmenden einen neuen Versuch ohne zusätzliche Kosten. Darüber hinaus kann expertree im Einzelfall aus Kulanz einen weiteren Versuch gewähren.

(7) Teilnehmende einer Schulung erhalten eine Musterprüfung, die sie beliebig oft wiederholen können.

(8) Prüfende Stelle ist für alle Schulungen die expertree academy. Ausgenommen ist die Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater: Sie nimmt ausschließlich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab. Für Zulassung, Anmeldung und Durchführung dieser Prüfung gelten die Vorgaben des BSI; Abs. 1 bis 6 gelten insoweit nicht.

§ 9 Schulungsunterlagen, campus und Nutzungsrechte

(1) Schulungsunterlagen und Musterprüfung stehen den Teilnehmenden ab drei Tagen vor Schulungsbeginn im campus bereit und bleiben 12 Monate abrufbar. Teilnehmende sollten Unterlagen, die sie länger benötigen, rechtzeitig herunterladen.

(2) Zugänge zum campus sind persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(3) Die Teilnehmenden erhalten an den überlassenen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene berufliche Zwecke. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für eigene Schulungen bedarf der vorherigen Zustimmung von expertree in Textform. Unterlagen können mit einem personalisierten Wasserzeichen versehen sein.

(4) expertree zeichnet Schulungen nicht auf. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Schulungen durch Teilnehmende sind nicht gestattet.

§ 10 Inhouse-Schulungen

(1) Inhalte, Termine, Ort und Preis von Inhouse-Schulungen richten sich nach dem individuellen Angebot.

(2) Für die Stornierung von Inhouse-Schulungen gilt § 5 Abs. 1, 2 und 4 entsprechend; Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Gesamtpreis. Eine abweichende Vereinbarung im individuellen Angebot geht vor (§ 1 Abs. 4).

(3) Reise- und Übernachtungskosten der Trainer bei Präsenzschulungen werden nach Vereinbarung vergütet. Ohne Vereinbarung rechnet expertree die tatsächlich angefallenen Kosten ab, z. B. Bahn 2. Klasse, Flug Economy, Mietwagen oder 0,50 € je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sowie Nebenkosten wie Nahverkehr und Parkgebühren. Als Unterkunft gilt ein übliches Business-Hotel als angemessen.

(4) Bei Präsenzschulungen beim Kunden stellt der Kunde geeignete Räume und die vereinbarte Technik bereit.

§ 11 Haftung

(1) expertree haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Trainer und Erfüllungsgehilfen von expertree.

(4) expertree vermittelt Wissen nach bestem Stand, übernimmt aber keine Gewähr für den Prüfungserfolg der Teilnehmenden oder für den Erfolg der Umsetzung der Schulungsinhalte im Unternehmen des Kunden.

§ 12 Datenschutz

(1) expertree verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten der Teilnehmenden an expertree übermitteln darf, und informiert die Teilnehmenden über die Datenverarbeitung durch expertree.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von expertree. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. expertree ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erklärungen nach diesen AGB können in Textform (z. B. per E-Mail) abgegeben werden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Für jede Buchung gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Fassung.