Künstliche Intelligenz & AI Act Compliance
Einstieg in KI-Kompetenz und AI-Act-Compliance
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Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag – vom Chatbot bis zur automatisierten Auswertung von Dokumenten. Mit der KI-Verordnung der EU, dem AI Act, gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er regelt KI nach ihrem Risiko: Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Der AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie richtet sich vor allem an
Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, etwa große Sprachmodelle) gelten eigene Pflichten für deren Anbieter. Bei verbotenen Praktiken drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Der AI Act gilt stufenweise. Mit dem Digital Omnibus zur KI – der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – hat die EU einige Fristen verschoben und Pflichten angepasst. Stand Oktober 2026 gilt:
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. In bestimmten Bereichen bleiben die bisherigen Aufsichtsbehörden zuständig, etwa die BaFin im Finanzsektor.
Art. 4 betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt – auch wenn es nur Standardwerkzeuge wie Chatbots oder Schreibassistenten nutzt. In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Der Digital Omnibus hat Art. 4 neu gefasst. Seit dem 27. Juli 2026 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen sie nicht garantieren. Zu berücksichtigen sind Vorwissen, Erfahrung und Ausbildung der Beteiligten, der Einsatzkontext und die Personen, die von den KI-Systemen betroffen sind. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen, besonders KMU, dabei.
Die Pflicht ist also weicher formuliert, aber nicht entfallen. In der Praxis bewährt sich ein dokumentiertes Vorgehen:
Wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst und was du dokumentieren solltest, steht unter KI-Kompetenz nach Art. 4 nachweisen.
Hinweis: Dieser Überblick dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Achtung: Wer ein Hochrisiko-KI-System unter eigenem Namen anbietet oder es wesentlich verändert, kann selbst zum Anbieter werden – mit deutlich mehr Pflichten.
Einen „KI-Beauftragten“ schreibt der AI Act nicht vor. Sinnvoll ist trotzdem eine klar benannte Verantwortung für KI-Regeln, Inventar und Schulungen – eng verzahnt mit Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Für ein systematisches Vorgehen gibt es die Norm ISO/IEC 42001 für KI-Managementsysteme. Sie folgt derselben Grundstruktur wie ISO 27001 und lässt sich gut mit einem bestehenden ISMS verbinden.
Einen kompakten Einstieg bietet die Schulung Künstliche Intelligenz & AI Act Compliance.
Ja. Als Betreiber betrifft dich die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 und, je nach Einsatz, die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die umfangreichen Hochrisiko-Pflichten greifen nur bei bestimmten Einsatzzwecken, etwa in der Personalauswahl.
Nein. Art. 4 wurde neu gefasst, gilt aber weiter: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen – zugeschnitten auf Vorwissen, Einsatzkontext und betroffene Personen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen sie nicht garantieren.
Nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Beschäftigung, Bildung und kritischer Infrastruktur, und ab dem 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten nach Anhang I.
Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur. In einigen Bereichen bleiben die bisherigen Aufsichtsbehörden zuständig, etwa die BaFin für beaufsichtigte Finanzunternehmen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Eine klar benannte Verantwortung für KI-Regeln, Inventar und Schulungen hilft aber, die Pflichten nachweisbar zu erfüllen.
Beide gelten nebeneinander. Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, brauchst du weiterhin eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO, musst Betroffene informieren und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Mehr dazu in der Wissenswelt Datenschutz.
Einstieg in KI-Kompetenz und AI-Act-Compliance
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Stand: Oktober 2026. Wir stützen uns vorrangig auf Primärquellen:
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Art. 4 des AI Act verlangt von Unternehmen, den Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen. Das gilt seit der Neufassung im Juli 2026. So baust du die Kompetenz auf und dokumentierst sie.